Ein Tandem macht im Landeanflug eine Kurve über den Landeplatz in Rickenbach bei der Rotenfluebahn. Passagier und Pilot sind gut zu erkennen. Ein Waldrand spendet Schatten auf der grünen Wiese.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gleitschirm-Passagierflüge bei Rigi Gliders

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1. Vertragsabschluss und Gültigkeit

Rigi Gliders vermittelt Passagierflüge mit Gleitschirmen. Die Tätigkeit von Rigi Gliders beschränkt sich auf die Vermittlung solcher Flüge, eventuell auf weitere Dienstleistungen und das Inkasso des Flugpreises. Ausgeführt werden die Passagierflüge durch selbstständige Piloten. Der eigentliche Beförderungsvertrag wird direkt zwischen dem Piloten und dem Passagier abgeschlossen. Für den Beförderungsvertrag gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die AGB werden dem Passagier im Rahmen der Vermittlung durch die Onlinebuchung auf der Homepage von rigi-gliders.ch vorgelegt und müssen bei der Buchung eines Fluges vom Passagier akzeptiert werden. Der Passagier bestätigt mit der Onlinebuchung, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt - gemeint sind aber sämtliche Geschlechter.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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2. Zahlung

Der Flugpreis ist in jedem Fall vor dem Flug vollständig zu begleichen. Die Bezahlung kann über TWINT, per PDF-Rechnung oder mit Kreditkarte erfolgen.

Preise in Fremdwährungen werden zum jeweils gültigen Tageskurs berechnet und entsprechend angepasst.

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3. Verantwortung des Piloten

Der mit der Durchführung des Passagierflugs beauftragte Pilot ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Gleitschirms und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der verwendete Biplace-Gleitschirms ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich.

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4. Gesundheitliche Anforderungen

Der Passagier bestätigt, nicht unter gesundheitlichen Problemen (psychischer und physischer Natur) zu leiden, welche auf die sichere Durchführung eines Passagierflugs mit einem Hängegleiter Auswirkungen haben könnten. Im Zweifelsfall orientiert er Rigi Gliders oder den beauftragten Piloten spätestens während den Startvorbereitungen. Es soll in einem solchen Fall gemeinsam entschieden werden, ob der Passagierflug durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten.

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5. Haftung und Versicherung

Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Gleitschirmflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Gleitschirmen das Fahrwerk den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden.

Der ausführende Pilot hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5’000’000 abgeschlossen. Die Haftung des Piloten für Körper- und Sachschäden, die dem Passagier während eines Gleitschirmfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.

Der Passagier bestätigt, dass er selbst gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Gleitschirmflug) versichert ist. Rigi Gliders oder der ausführende Pilot bieten keinerlei Unfallversicherung an.

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6. Termin, Durchführungsort, Dauer und Annullation durch den Veranstalter

Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht. Nach Möglichkeit wird der Passagierflug auf den nächsten freien Termin verschoben. Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht beim Passagier, so kann dieser den bezahlten Flugpreis zurückfordern. Die Dauer eines Passagierfluges richtet sich nach den Meteo-Verhältnissen. Ist dem Passagier eine Mindestdauer des Fluges zugesichert worden und konnte diese nicht erreicht werden, so kann er die Differenz des Flugpreises entsprechend dem Verhältnis von effektiver zu zugesagter Flugzeit zurückfordern.

Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

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7. Annullationen und Stornierungsbedingungen durch den Passagier

Einzelpersonen:

  • Eine Annullation mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin ist kostenlos.

  • Bei einer Annullation weniger als 7 Tage, jedoch mehr als 48 Stunden vor dem Termin, werden 50% des Flugpreises verrechnet.

  • Bei einer Annullation weniger als 48 Stunden vor der geplanten Durchführung wird der volle Flugpreis verrechnet.

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Gruppenreservationen:

  • Eine Annullation mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist kostenlos. Eine Organisationsgebühr kann erhoben werden.

  • Bei einer Annullation weniger als 14 Tage, jedoch mehr als 72 Stunden vor dem Termin, werden 50% des Flugpreises verrechnet.

  • Bei einer Annullation weniger als 72 Stunden vor der geplanten Durchführung wird der volle Flugpreis verrechnet.

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8. Minderjährige und entmündigte Passagiere

Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters.

Ist diese Person bei der Durchführung des Fluges nicht anwesend, muss das Einverständnis vorab schriftlich dem ausführenden Piloten vorgelegt werden.

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9. Nutzung von Mobiltelefonen und Kameras

Der verantwortliche Pilot entscheidet eigenständig, ob und in welchem Umfang Mobiltelefone und Kameras während des Fluges mitgeführt und verwendet werden dürfen.

Bei den meisten ausführenden Piloten ist es gestattet, eine kleine Kompaktkamera (Typ GoPro) mitzuführen. Diese ist sachgerecht zu befestigen. Der ausführende Pilot entscheidet verbindlich über die Art und Weise der Befestigung. Mobiltelefone und Kameras mit Wechselobjektiven dürfen während dem Flug nicht benutzt werden. Der ausführende Pilot kann Ausnahmen davon unter (Sicherheits-)Auflagen gestatten.

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10. Gerichtstand für Passagiere aus den USA oder Kanada

Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder Rigi Gliders (Arth, SZ) noch der ausführende Pilot auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

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11. Ordentlicher Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Rigi Gliders (Arth, SZ) zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.